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"Perfektion bedeutet nicht etwas Großartiges und Wunderbares zu tun, sondern die kleinen Dinge mit Würde und Grazie zu tun."
(S. Prajnanpad)

"Das Kleingedruckte" (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?

Die Angebote der Kletterschule felsenfest können schriftlich, mündlich, per Telefon oder per E-Mail gebucht bzw. angefragt werden. Die Buchung per E-Mail wird von der Kletterschule empfohlen, da es so möglich ist, die erfolgten Absprachen auf unkomplizierte Weise zu dokumentieren. Erfolgt die Buchung auch für weitere Personen, so verpflichtet sich der Buchende neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigen ebenfalls einzustehen, soweit die Pflichten nicht objektiv ausschließlich höchstpersönlich von den weiteren Personen erbracht werden können. Der Buchende unterrichtet die weiteren Personen über die Obliegenheiten aus dem Vertrag mit der Kletterschule felsenfest (Inhalt der AGB, besondere Absprachen etc.). Die Buchung des Kunden/Teilnehmers wird als verbindliches Vertragsangebot verstanden. Der Vertragsabschluss kommt mit der Buchungsbestätigung der Kletterschule (i.d.R. E-Mail) mit den darin enthaltenen Sonderabsprachen zustande. Sofern Angebote/Kurse für Minderjährige gebucht werden, ist der Buchende dafür verantwortlich, unter Kenntnisgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme der Minderjährigen einzuholen und ggf. auf Verlangen der Kletterschule vorzuweisen.

2.Wann erfolgt die Bezahlung?

(1) Auch wenn die Bezahlung bereits mit Vertragabschluss fällig wird, erfolgt sie praktisch in der Regel direkt nach der Durchführung des Angebotes/Kurses an den Kursleiter gegen Aushändigung einer Barquittung.
(2) Abweichend hiervon kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. In diesem Falle soll der Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingehen.
(3) Bei Buchungen mit einem Leistungsumfang von mehr als 500 € (inkl. MwSt.) behält sich die Kletterschule felsenfest vor, eine Vorauszahlung zu vereinbaren.
(4) Sollte die rechtzeitige Bezahlung versehentlich vergessen worden sein, wird die Kletterschule einmal kostenfrei an die ausstehende Zahlung erinnern. Wird eine zweite Zahlungserinnerung erforderlich, werden für diese und jede weitere Zahlungserinnerung Mahngebühren in Höhe von 5 € fällig.

3. Was ist zu beachten bei Rücktritt vom Vertrag?

(1) Der Rücktritt soll aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen. Der Rücktritt gilt als erklärt, wenn er bei der Kletterschule felsenfest:

Anja Fröhlich oder Steffen Heimann
Berggartenstraße 24 Hainichener Straße 11
04155 Leipzig 04720 Döbeln

eingegangen ist.
(2) Der Rücktritt vom Vertrag ist ohne gesonderte Kosten bis 1 Woche vor Durchführung des Angebotes/Kurses möglich, soweit die Kosten für das gebuchte Angebot/den gebuchten Kurs nicht mehr als 500 € betragen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Kletterschule.
(3) Soweit im Vertrag bzw. den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Beachte Nr. 3 Abs. 2) nichts anderes bestimmt ist, wird im Falle des Rücktrittes vom Vertrag folgender Preis fällig:
- bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses 15 % des Gesamtpreises,
- bis zum 10. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses 30 % des Gesamtpreises,
- bis zum 5. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses 40 % des Gesamtpreises.

4. Woraus ergibt sich der Leistungsumfang des gebuchten Angebotes?

(1) Der Umfang der Leistung der Kletterschule ergibt sich aus den Angebotsbeschreibungen im Internetangebot bzw. in den aktuellen Flyern der Kletterschule und ggf. individuellen Absprachen mit der Kletterschule felsenfest.
(2) Bei umfassender Information der Kletterschule durch den Teilnehmer im Vorfeld des Vertragsabschlusses, können auch Teilnehmer mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen an Angeboten der Kletterschule teilnehmen. Die Kletterschule berät auf Anfrage zur für die Angebote erforderlichen Leistungsfähigkeit.
(3) Die Kletterschule/der Kursleiter können Teilnehmer vor oder auch während der Durchführung des Angebotes/des Kurses von der Teilnahme ganz oder teilweise ausschließen, wenn:
- die Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft des Teilnehmers nicht den für das Angebot/den Kurs erforderlichen Anforderungen gerecht wird,
- der Teilnehmer mit dem jeweiligen Angebot unangemessenen Kleidung/Ausrüstung erscheint, soweit keine Abhilfe geschaffen werden kann,
- im Vorfeld des Vertragsabschlusses körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen durch den Teilnehmer nicht bekannt gegeben wurden oder
- die Sicherheit des Teilnehmers, anderer Kursmitglieder und/oder des Kursleiters durch die Leistungsfähigkeit, die körperlichen/gesundheitlichen Einschränkungen oder die Leistungsbereitschaft des Teilnehmers gefährdet erscheint.
Beispielhaft sind als Ausschlussgründe zu nennen:
- Der Teilnehmer steht unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, der die Fahrtüchtigkeit beeinflusst.
- Der Teilnehmer steht unter Alkoholeinfluss.
- Der Teilnehmer hat ein Körpergewicht von über 120 kg.
Auch wenn die Kletterschule der Überzeugung ist, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist, wird Schwangeren empfohlen, von der Teilnahme an Klettersportangeboten Abstand zu nehmen, da u.U. selbst leichte Stürze in den Klettergurt bzw. schon starkes Erschrecken bei einem solchen zu Schädigung des Ungeborenen führen können.
(4) Der Transport zum Ort der Durchführung des Angebotes/Kurses ist nicht Bestandteil des Vertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Wird eine im Flyer oder dem Internetauftritt angegebene Mindestteilnehmerzahl für das Angebot/den Kurs nicht erreicht, behält sich die Kletterschule vor die Durchführung des Angebotes/des Kurses rechtzeitig vor Beginn abzusagen (i.d.R. mindestes 1 Woche vorher). Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet oder in Form eines Gutscheins für Leistungen der Kletterschule Felsenfest abgegolten.
(6) Muss die Kletterschule in Folge nicht vorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (z.B. Witterungsbedingungen, Ausfall des Kursleiters o.a.) ein Angebot absagen, so wird die Kletterschule einen Ersatztermin vereinbaren und einen entsprechenden Gutschein ausstellen. Etwaige entstandene Aufwendungen des Teilnehmers können von der Kletterschule nicht übernommen werden.
(7) Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung von Leistungen der Kletterschule können schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Kurses nur gegenüber der Kletterschule felsenfest:

Anja Fröhlich oder Steffen Heimann
Berggartenstraße 24 Hainichener Straße 11
04155 Leipzig 04720 Döbeln

geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können selbstverständlich Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Kunde/Teilnehmer nachweist, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

5. Was geschieht mit den Daten des Teilnehmers/Kunden?

Die Daten des Teilnehmers/Kunden werden ausschließlich für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung verwendet. Sie werden an Dritte in keinem Fall weitergegeben. Unseren Betreuern/Kursleitern müssen allerdings personenbezogenen Daten der Kunden/Teilnehmer (auch sensibler Angaben zur Gesundheit) soweit zur Verfügung gestellt werden, wie diese für die Durchführung der Kurse erforderlich sind. Sobald die Daten nicht mehr zur Vertragsabwicklung erforderlich sind, werden sie gelöscht.

6. Obliegenheiten des Teilnehmers/Kunden

(1) Dem Teilnehmer sollte bewusst sein, dass bei Angeboten in Zusammenhang mit dem Klettersport (insbesondere Outdoorangebote) ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko (Witterungsumschwung, Steinschlag, Absturz, Insektenstiche u.ä.) besteht. Auch bei umsichtiger Vorbereitung und Durchführung der Angebote/Kurse ist es der Kletterschule nicht möglich, jedes Restrisiko auszuschließen. Insbesondere bei Outdoorangeboten können die Rettungs- und medizinischen Betreuungsmöglichkeiten, sowie zum Teil auch das Herbeiholen professioneller Hilfe mittels Mobiltelefon eingeschränkt sein, so dass selbst kleinere Verletzungen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Umsicht und Eigenverantwortung beim Teilnehmer müssen entsprechend dem jeweiligen Angebot vorausgesetzt werden. Der Teilnehmer sollte vor Buchung eines Angebotes prüfen, ob er bereit ist, dieses Restrisiko zu tragen und im Zweifel eher auf eine Buchung verzichten. Die Kletterschule trägt Ihrerseits zur Risikominimierung bei z.B. durch Vorhaltung fachgerechter Ausrüstung, Auswahl geeigneter und erfahrener Betreuuer, die im Notfall die erforderlichen Maßnahmen treffen.
(2) Der Teilnehmer hat die Kletterschule rechtzeitig über eventuell bestehende gesundheitliche Einschränkungen/Probleme (wie Einschränkungen der Seh- und Hörfähigkeit, des Bewegungsapparates, Herz-/Kreislaufprobleme, Schwindelanfälle zu informieren, die für die Durchführung des Angebotes/Kurses relevant sein können.
(3) Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Bekleidung/Ausrüstungen insbesondere bei Outdoorangeboten den zu erwartenden Witterungsbedingungen entspricht (festes Schuhwerk, warme Kleidungsstücke und Regenbekleidung, eigene Getränke und Verpflegung, Sonnenschutz). Bei Unsicherheiten bezüglich der notwendigen Bekleidung/Ausrüstung für das jeweilige Angebot berät die Kletterschule den Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Angebotes gern.
(4) Der Teilnehmer hat auf Anfrage des Betreuers der Kletterschule über seinen Kenntnisstand im Bereich des Klettersportes wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, damit der Betreuer das Angebot soweit vertraglich vorgesehen und auf Grund der Gruppenzusammensetzung möglich auf den Wissenstand des Teilnehmers anpassen kann.
(5) Die Teilnehmer haben insbesondere den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Betreuers der Kletterschule Folge zu leisten.
(6) Die Teilnehmer werden ermutigt, Mängel beim Betreuer/Kursleiter unverzüglich anzuzeigen, damit diese Mängel von der Kletterschule in angemessener Frist beseitigt werden können. Ansprüche wegen Mängeln entfallen. Ansprüche wegen nicht unverzüglich gerügter Mängel entfallen nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige/Rüge ohne Verschulden des Teilnehmers unterblieben ist.
(7) Auch wenn es sich eigentlich von selbst versteht, erwartet die Kletterschule felsenfest von ihren Gästen während der Durchführung von Angeboten/Kursen:
- größtmögliche Rücksichtnahme auf weitere Teilnehmer und sonstige Dritte wie z.B. andere Kletterer,
- das Unterlassen jeglicher Handlungen zu zur eigenen oder zur Gefährdung von Dritten führen können,
- die Einhaltung besonderer Vorschriften bei Besuch in Schutzgebieten wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz,
- dass mitgebrachte Flaschen, Verpackungen oder sonstigen Müll nicht in der Natur oder nicht dafür vorgesehenen Behältern zurücklassen, sondern wieder mit nach Hause genommen wird,
- dass die zur Verfügung gestellte Ausrüstung pfleglich behandelt und nach dem Angebot/Kurs wieder vollständig zurückgegeben wird.

7. Ausrüstungsgegenstände, Leihausrüstung

(1) Die Bereitstellung von Leihausrüstung erfolgt auf entsprechende, rechtzeitig vor dem Angebot/Kurs erfolgte Anfrage des Teilnehmers. Rechtzeitig ist für uns die Mitteilung 7 Tage vor dem Durchführungstag des Angebotes/Kurses.
(2) Der Teilnehmer bringt zum Angebot/Kurs nur solche Ausrüstungsgegenstände mit, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deren Anwendung er sicher beherrscht. Er ist für den einsatzbereiten, ordnungsgemäßen Zustand mitgebrachter Ausrüstungsgegenstände selbst verantwortlich. Die Benutzung darf erst nach Feigabe durch den Betreuer/Kursleiter erfolgen, der die Ausrüstungsgegenstände auf offenkundige Mängel prüft. Ein Einsatz für das Sichern anderer Kursteilnehmer/Dritter ist nur unter Aufsicht bzw. nach Bestätigung des Kursleiters möglich.

8. Wie sind die Teilnehmer versichert?

Wofür haftet die Kletterschule? Die Kletterschule verfügt über speziell dem Klettersport und unseren Angeboten angepasste Versicherungen. Wir weisen darauf hin, dass es die Preise unangemessen erhöhen würde, wenn für die Teilnehmer alle möglichen Versicherungen im Kurspreis integriert werden würden. Deshalb empfiehlt sich für den Teilnehmer
- der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sowie
- insbesondere bei Wahrnehmung von Angeboten im Ausland zusätzlich zur normalen Krankenversicherung der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Ggf. kann auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Teilnehmer von Vorteil sein.
(1) Die Teilnehmer achten bitte selbst auf ihre Gardarobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl kann durch die Kletterschule nicht übernommen werden. Wertgegenstände, Schmuck etc. lassen Sie am besten gleich zu Hause.
(2) Auch wenn wir jegliche Schäden zu vermeiden versuchen, kann es dennoch zum Schadenfall kommen. Selbstverständlich haftet die Kletterschule in diesen Fällen, soweit diese durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Betreuers/Kursleiters entstanden sind. Auf die notwendige Eigenverantwortung des Teilnehmers wird ausdrücklich hingewiesen.
(3) Ausgeschlossen wird auch die Haftung für Schäden, die durch den Transport mit Fahrzeugen des Veranstalters vorgenommen werden.

9. Weiterer juristischer Klauselkram

(1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Verträgen der Kletterschule ist Leipzig.
(2) Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken im Vertrag bestehen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln soll vielmehr diejenige Klausel als vereinbart gelten, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Bei Lücken des Vertrages soll diejenige Klausel als vereinbart gelten, die wahrscheinlich nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Sache von vorne herein bedacht hätten.
(3) Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des Angebots-/Kursendes folgt. Ansprüche des Teilnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.